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Kostenklauseln: VKI meldet Einigung mit Versicherern

24.4.2026 – 1997 bis 2006 sind nach Ansicht des VKI in Lebensversicherungen oftmals intransparente Kostenklauseln vereinbart worden. 2023 startete er deshalb eine Sammelaktion, auch eine gerichtliche Auseinandersetzung stand im Raum. Dazu kommt es nun nicht. An rund 10.000 Konsumenten werde ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag gezahlt.

Tischrechner (Bild: Frank van Hulst/Unsplash)
Bild: Frank van Hulst/Unsplash

Vor rund drei Jahren startete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion. Dabei ging es um seiner Ansicht nach intransparente und daher unzulässige Kostenklauseln in kapitalbildenden Lebensversicherungen, die von Jänner 1997 bis Dezember 2006 abgeschlossen worden waren (VJ 12.5.2023).

Auf Grundlage solcher Klauseln eingehobene Beträge müssten an betroffene Konsumenten zurückerstattet werden, so der VKI damals. Den potenziellen Schaden bezifferte er pro Vertrag mit „mehreren tausend Euro“.

Ging es zunächst um Verträge von sieben Anbietern, weitete der VKI die Aktion im Lauf des Jahres auf mehr als 20 Versicherer bzw. Marken aus (VJ 15.11.2023).

Positive Signale im Herbst 2025

Vor rund einem halben Jahr zeichnete sich aber eine Lösung ab: Der Verein berichtete von „aussichtsreichen Gesprächen“ für eine mögliche außergerichtliche Lösung (VJ 5.11.2025).

Diese haben nun, nach Ende der Sammelphase am 31. Dezember 2025, offenbar ein für beide Seiten akzeptables Ende gefunden.

Wie der VKI am Donnerstag bekanntgab, habe man „nach intensiven Verhandlungen“ eine Lösung zu den in diesem Zusammenhang möglichen Ansprüchen erzielt.

„Betrag im niedrigen zweistelligen Millionenbereich“

Die Versicherer, heißt es in der Mitteilung, werden dafür „einen namhaften Betrag im niedrigen zweistelligen Millionenbereich“ aufwenden, der an rund 10.000 teilnehmende Konsumenten der Sammelaktion ausgezahlt werde.

Und weiter: „Alle 22 Versicherungen haben sich einverstanden erklärt, diese Branchenlösung umzusetzen.“

Seitens des VKI zeigte sich Stefan Schreiner, zuständiger Jurist für Sammelaktionen in der Abteilung Intervention, erfreut: „Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil wir für tausende Verbraucher einen Mehrerlös erreichen und somit langwierige Gerichtsverfahren vermeiden konnten.“

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Lebensversicherung
 
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