Merkur Leben ändert Annahmerichtlinien für „Plan B“

17.2.2026

Die Merkur Lebensversicherung AG ändert die Annahmerichtlinien für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung „Plan B“. Ziel sei es, „den Zugang zur Absicherung der Arbeitskraft „weiter zu vereinfachen“, erklärt das Unternehmen in seiner Aussendung.

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CEO Markus Zahrnhofer (Bild: Merkur Leben)
Markus Zahrnhofer (Bild: Merkur Leben)

Der Versicherer spricht von erhöhten Rentengrenzen für medizinische Untersuchungen sowie einer vereinfachte Gesundheitsprüfung. „Die Grenze für weiterführende medizinische Untersuchungen wurde von bisher 24.000 Euro auf über 36.000 Euro Jahresrente angehoben.“

Weiters ersetze ein zusätzlicher Laborwert künftig die bisher verpflichtende Fahrradergometrie. Erst ab einer beantragten Jahresrente von über 48.000 Euro sei diese wieder erforderlich.

„Die neuen Annahmerichtlinien gelten ab sofort für das Neugeschäft“, so CEO Markus Zahrnhofer.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Gesundheitsreform · Lebensversicherung
 
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