25.6.2025 – Bereits zum zweiten Mal befasste sich der ORF-Bürgeranwalt mit dem Fall. Bei einem unverschuldeten Unfall wurde die Beifahrerin eines Motorrades schwer verletzt. Die HDI Versicherung, Haftpflichtversicherer jenes Pkw, der den Unfall ausgelöst hat, steht auf dem Standpunkt, dass ihre bisherigen Zahlungen weit über das Schadensausmaß hinausgehen. Sie lehnt weitere Leistungen ab und verweist die Motorradfahrerin auf den Rechtsweg.
Im März 2023 hatten Frau Lubas und ihr Freund unverschuldet einen Motorradunfall. In einer Kurve war der Hinterreifen „plötzlich“ weggerutscht, die beiden Motorradfahrer kamen zu Sturz. Frau Lubas brach sich den vierten und fünften Mittelhandknochen und erlitt schwere Schürfungen am Bein.
Ermittlungen der Polizei ergaben, dass eine Ölspur, die ein Auto wegen eines Defekts auf der Straße hinterlassen hatte, die Ursache für den Unfall war. Den Fahrzeughalter konnte man ausfindig machen.
Seit dem Unfall leidet Frau Lubas unter einem komplexen Schmerzsyndrom, genannt Morbus Sudeck. Schon kleine Handgriffe seien mit Schmerzen verbunden, weshalb sie auf die Unterstützung ihres Lebensgefährten angewiesen sei.
Vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers, der HDI Versicherung AG, hat sie Schadenersatz gefordert. Diese habe Teilzahlungen geleistet, die aber nur einen Bruchteil des Schadens ausgemacht hätten, so Frau Lubas, weshalb sie sich 2024 an den ORF-Bürgeranwalt wandte.
In einer Sendung im März 2024 hatte der Rechtsanwalt von Frau Lubas, Peter Petz erklärt, es seien bis dahin „knappe 26.000“ Euro bezahlt worden. Dieser Betrag habe auch den Totalschaden am Motorrad sowie „ein bisschen Schmerzengeld“ für Frau Lubas und ihren Lebensgefährten umfasst.
Laut einem Gutachten hätte das Schmerzengeld allein für fünf Monate 20.000 Euro betragen, so Petz damals. Dazu kämen unter anderem Behandlungskosten und Verdienstentgang. Petz 2024: „Also da kommt noch eine Lawine auf uns zu.“
In einer schriftlichen Stellungnahme für die Sendung im Jahr 2024 habe die HDI Versicherung die Kritik von Frau Lubas zurückgewiesen, berichtet der ORF. Sie habe erklärt, bereits einen großen Teil des Schadens beglichen zu haben.
Danach habe es eine weitere Zahlung der HDI gegeben, so der ORF. In einem Update zur damaligen Sendung erklärte Petz im Bürgeranwalt-Studio nun, dass weder Frau Lubas noch ihren Freund irgendein Verschulden an dem Unfall getroffen habe, was von der Versicherung auch nie bestritten worden sei.
In einem Brief an Frau Lubas habe die HDI aber erklärt, dass sie aufgrund zahlreicher Hinweise der Meinung sei, dass die bereits geleisteten Zahlungen über das tatsächliche Schadensausmaß weit hinausgehen, so Moderator Peter Resetarits.
Weitere Gespräche oder Verhandlungen in dieser Sache lehne die HDI ab. Weiter zitiert Resetarits aus dem Schreiben: „Man bereitet strafrechtliche Weiterungen vor und behält sich auch Rückforderungen ausdrücklich vor.“
Petz kann diese Drohung „nicht nachvollziehen“: „Mir fehlt jetzt auch ein bisschen die Fantasie zu überlegen, was die Frau Lubas hätte tun können, damit man überhaupt eine Strafanzeige gegen sie vorbereitet.“
Es gebe zwei von der Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten, aus denen die Verletzungen und das daraus errechnete Schmerzengeld, die Einschränkungen und die Dauer der Therapien hervorgehen.
Auf Basis dieser Gutachten habe Frau Lubas „immer in zeitlichen Abständen Rechnungen eingereicht“ und Schmerzengeld-Akontos verlangt, sowie „auch Pflegebedarf, weil sie das teilweise auch braucht für die Therapien“.
Es sei bei einzelnen Therapien vielleicht möglich, dass sie nicht allein dafür notwendig gewesen seien; dann gebe es Abzüge: „Das ist ganz normal bei Versicherungen, dass die sich genau anschauen, ob ein Handgriff vielleicht gerade nicht dafür ist.“ Als Betrugsversuch könne man dies aber nicht bewerten.
Die HDI habe an den ORF geschrieben, dass sie aufgrund ihr vorliegender Informationen keine weiteren Schadenersatzleistungen erbringen und Frau Lubas auf den Rechtsweg verweisen wird, so Resetarits. Welche Informationen das sind, kann sich Petz „nicht vorstellen“.
„Wenn ich solche Belege habe, dann schick ich die mit. Dann kann man darüber reden, wenn die Fragen hätten, warum schicken sie es nicht? Und vielleicht kann man, wenn es Missverständnisse gibt, die aus der Welt räumen“, erklärte Petz.
Es sei von Anfang an klar gewesen, dass von Frau Lubas immer wieder Forderungen kommen werden. Die Versicherung habe zwei Gutachter beauftragt, die selbst sagen, „das dauert hier noch zwei, drei Jahre, da gibt es Behandlungskosten, da gibt es Schmerzen“, erläutert Petz.
Darüber hinaus könne Frau Lubas die Therapien nicht vorfinanzieren: „Das heißt, wenn sie das Geld von der Versicherung nicht bekommt, hat sie stärkere Schmerzen. Die Heilbehandlung verzögert sich. Damit erhöht sich das Schmerzengeld wieder. Also da beißt sich die Katze in den Schwanz.“
Resetarits gab abschließend der Hoffnung Ausdruck, „dass man vielleicht doch nicht die Sache auf dem Rechtsweg ausstreiten muss und noch zu einer einvernehmlichen Lösung findet.“
Das VersicherungsJournal hat die HDI dazu um eine Stellungnahme gebeten, insbesondere um die im ORF nicht genannte Höhe der bisherigen Zahlungen und die Informationen, die den Versicherer veranlassen, keine weiteren Zahlungen zu leisten. Wir erhielten folgendes E-Mail:
„In Beantwortung Ihrer Anfrage dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir aufgrund uns vorliegender Informationen keine weiteren Schadenersatzleistungen erbringen und Frau Lubas auf den Rechtsweg verweisen. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Details zum aktuellen Aktenstand herausgeben können.“
Die Sendung steht bis 4. Dezember 2025 auf ORF-On zum Abruf bereit.
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