15.11.2023 – Der VKI erachtet diverse Kostenklauseln in früheren Verträgen als unzulässig und hat dazu im Mai eine Sammelaktion gestartet. Damals waren sechs Unternehmen betroffen, nun hat der VKI die Aktion auf insgesamt 24 Versicherer/Marken ausgeweitet.
Bereits im Mai 2023 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine neue Sammelaktion zu Lebensversicherungen gestartet (VersicherungsJournal 12.5.2023).
Gegenstand sind verschiedene, nach Ansicht des VKI unzulässige Kostenklauseln, die in Verträgen zu finden seien, die im Zeitraum von Jänner 1997 bis Dezember 2006 bei den folgenden Unternehmen abgeschlossen wurden:
Der VKI beruft sich dabei auch höchstgerichtliche Judikatur aus den Jahren 2007 und 2008 und vertritt den Standpunkt, dass Beträge, die auf Basis solcher Klauseln eingehoben wurden, an betroffene Konsumenten zurückzuerstatten sind. Pro Vertrag könne es um „mehrere tausend Euro“ gehen.
Wie der VKI am Dienstag mitteilte, dehnt er die Aktion „aufgrund zahlreicher Anfragen“ auf eine Reihe weiterer Versicherer aus:
Weitere Informationen zu der Aktion sind auf der VKI-Website verbraucherrecht.at nachzulesen.
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