Eine 69-Jährige stürzte und verletzte sich schwer, als der Diensthund ihres Sohnes, den sie vorübergehend betreute, plötzlich kräftig an der Leine zog. Sie klagte die Republik Österreich als Eigentümerin des Hundes auf Schadenersatz. Der Oberste Gerichtshof entschied den Fall.
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