Ein Versicherer hatte dem Verein Für Konsumenteninformation wie gesetzlich vorgeschrieben eine Tarifänderung gemeldet. Weil die Meldung aber die Vertragsbedingungen nicht enthielt, reichte der VKI Klage gegen die Prämienerhöhung ein. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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