Ein Sturm hat dazu geführt, dass ein aufblasbarer Pool einknickte. Das schwallartig ausgetretene Wasser drang durch ein geschlossenes Kellerfenster in ein Haus ein und verursachte Schäden. Ob diese vom Sturmschadenversicherer ersetzt werden müssen, musste der OGH entscheiden. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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