Ein Versicherungsnehmer, der die Polizze verloren hat, kündigte den Vertrag und forderte die Zahlung des Rückkaufswerts. Er argumentierte, der Versicherer hätte ihn auffordern müssen, ein beglaubigtes Anerkenntnis vorzulegen, dass die Schuld erloschen ist. Der Fall landete beim OGH. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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