WERBUNG
Thema des Tages vom 7.10.2019 << vorherige Ausgabe nächste Ausgabe >>
Nach zwei Prozessen gegen seinen Nachbarn wollte der Kläger die Kosten von seinem Rechtsschutzversicherer erstattet haben. Dieser schützte ihn unter anderem in seiner Eigenschaft als Grundeigentümer. Ob allerdings auch dieser Nachbarschaftsstreit gedeckt war, sollte der OGH entscheiden. mehr ...
Nachricht
Ist eher Regulierung der Schlüssel, der zur „informierten“ Entscheidung beim Anlegen und Vorsorgen verhilft? Sollte eher der Aufbau von Finanzwissen im Vordergrund stehen? Eine Runde aus Aufsichts- und Branchenvertretern diskutierte bei der jüngsten FMA-Konferenz über Finanzkommunikation. mehr ...
Kurzmeldung
Im Vorfeld der Fusion der Sozialversicherungsträger werden Fragen zur neuen „Sozialversicherung der Selbständigen“ beantwortet. mehr ...
Meistgelesene Nachrichten der letzten 5 Ausgaben
So hat sich der Personalstand der Unternehmen nach Art des Dienstverhältnisses, des Bildungsabschlusses und des Geschlechts in den letzten Jahren entwickelt. (Bild: Gerd Altmann/Pixabay) mehr ...
Ein Immobilienmakler soll bei einem Liegenschaftskauf Sorgfalts- und Aufklärungspflichten verletzt haben. Die Verkäuferin will deshalb gegen ihn rechtlich vorgehen und sucht dafür Deckung durch ihren Rechtsschutzversicherer, dieser lehnt ab. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Der neue „Allianz Global Insurance Report 2026“ analysiert die Entwicklung des Versicherungsmarktes 2025 und wirft einen Blick auf den Zeitraum 2026 bis 2036 – auch für Österreich. (Bild: Allianz) mehr ...
Ein Vergleich sollte laut Vereinbarung widerrufen werden können, wenn ihn der Rechtsschutzversicherer nicht genehmigt. Mangels Äußerung des Versicherers wurde der Vergleich knapp zwei Wochen später widerrufen. Ob zu Recht, entschieden nun die Gerichte. (Bild: Tingey Injury Law Firm) mehr ...
Der Bereich Schaden/Unfall steht unter neuer Leitung. mehr ...
WERBUNG
Anzeigenmarkt
Stellenangebote Außendienst
Versicherungsberater/in (Vollzeit) mehr ...

WERBUNG
Veranstaltungen