15 Jahre lang war ein Arbeiter als Schichtmeister in einer Weberei tätig, nun kann er aus gesundheitlichen Gründen nur noch ungelernte Tätigkeiten ausüben. Die Frage, ob er auf eine Berufsunfähigkeitspension Anspruch hat, musste der Oberste Gerichtshof entscheiden. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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