Kurze Zeit nach dem Abschluss einer neuen Betriebsunterbrechungsversicherung über einen Mehrfachagenten erkrankte ein selbstständiger Werbeunternehmer schwer. Der Versicherer verweigert eine Leistung mit Hinweis auf eine vereinbarte Wartezeit. Davon sei nie die Rede gewesen, so der Versicherungsnehmer, der sich unzureichend beraten fühlt. Der ORF-Bürgeranwalt nahm sich des Falles an. Dabei ging es auch um den Status des Vermittlers.
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