10.9.2026 – Demnächst gelten für E-Mopeds neue Regeln, auch in puncto Versicherung. Vor dem Inkrafttreten hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit Lenker befragt. Ein Sechstel fühlt sich derzeit noch schlecht über die Neuerungen informiert, ein Drittel war bereits in Unfälle involviert.
Für sogenannte „E-Mopeds“ – E-Bikes ohne Tretunterstützung mit maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und maximal 250 Watt Nenndauerleistung – gelten ab 1. Oktober neue, deutlich strengere Vorschriften.
Darauf machten am Mittwoch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und der Versicherungsverband (VVO) aufmerksam. Diese „E-Mopeds“ seien dann als Kraftfahrzeuge zu werten und den bis zu 45 km/h schnellen Mopeds mit Verbrennungs- oder Elektromotoren gleichgestellt.
„Wenn sie ihre Fahrzeuge weiter nutzen wollen, brauchen die Lenker und Lenkerinnen einen Führerschein. Zudem müssen die Fahrzeuge zugelassen und versichert werden“, betont VVO-Generalsekretär Christian Eltner.
„Im Gegensatz zu herkömmlichen E-Bikes können sogenannte ‚E-Mopeds‘ auch rein elektrisch, also ohne Betätigung der Pedale, angetrieben werden. Und genau darauf sollte man achten, um zu erkennen, ob man ab 1. Oktober 2026 betroffen ist oder nicht“, fügt Eltner hinzu.
Damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann, seien bei der Zulassungsstelle unter anderem ein Typenschein, ein Einzelgenehmigungsnachweis, ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder ein CoC-Papier, also eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, vorgelegt werden.
Wenn kein CoC-Papier vorliegt, könne beim Hersteller oder Generalimporteur um eine nachträgliche Ausstellung sowie die notwendige Eintragung in die Genehmigungsdatenbank ersucht werden. Andernfalls bleibe nur der Weg über eine Einzelgenehmigung bei der technischen Prüfstelle: in Wien bei der MA 46, in den übrigen Bundesländern beim Amt der jeweiligen Landesregierung.
Im Vorfeld der Neuerungen hat das KFV im Juli und August mittels qualitativer Befragung 100 „E-Moped“-Nutzer befragt.
Ergebnis: Fast jeder hat davon gehört, dass es ab 1. Oktober zu Änderungen kommt. Jeder Sechste fühlt sich aber schlecht bzw. sehr schlecht informiert.
„Die größten Wissenslücken gab es darüber, dass sie nicht mehr die Radfahranlagen benützen dürfen und dass künftig laufend § 57a-Überprüfungen der Fahrzeuge notwendig sind“, berichtet KFV-Direktor Christian Schimanofsky.
Die größte Sorge der Betroffenen ist, dass sie künftig einen Führerschein benötigen. Ein Drittel gab an, mit ihren „E-Mopeds“ bereits in einen Unfall verwickelt gewesen zu sein – davon zwei Drittel mit Sach-, ein Drittel mit Personenschäden.
In der Verkehrsunfallstatistik werden „E-Mopeds“ bislang nicht gesondert, sondern gemeinsam mit herkömmlichen E-Bikes erfasst. Laut Verkehrsunfallstatistik der Statistik Austria sei die Zahl der in der Kategorie „E-Bikes“ Verletzten 2025 auf 3.154 gestiegen (+17 Prozent gegenüber 2024), so das KFV.
Allerdings: „Aus unseren Befragungen von Unfallopfern in zahlreichen österreichischen Spitälern wissen wir, dass ein wesentlicher Teil der Unfälle nicht in der offiziellen Verkehrsunfallstatistik aufscheint“, erklärt Schimanofsky. Ein wesentlicher Grund dafür sei der hohe Anteil an Alleinunfällen ohne Kollision und daher in der Regel ohne Hinzuziehen der Exekutive.
Laut KFV-IDB-Austria wurden 2025 im Straßenverkehr insgesamt rund 13.900 Personen mit E-Bikes (+42 Prozent) und 24.500 mit Fahrrädern (–11 Prozent) so schwer verletzt, dass sie ins Spital mussten.
77 Prozent der Unfälle mit E-Bikes sind laut KFV Alleinunfälle. Bei Kollisionen werden den Angaben zufolge 38 Prozent der Unfälle von den E-Bike-Lenkern selbst verursacht.
„Anders als bei Kraftfahrzeugen ist für Fahrräder und E-Bikes sowie auch für E-Scooter in Österreich vom Gesetzgeber keine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben“, merkt Eltner in dem Zusammenhang an.
Verletze man schuldhaft eine andere Person oder verursache einen Sachschaden, „sollte man jedoch eine private Haftpflichtversicherung haben“. Für eigene Verletzungen infolge selbst verschuldeter Freizeitunfälle könne eine private Unfallversicherung „finanziell guten Schutz bieten“.
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