Die Klägerin verletzte sich bei der Arbeit, als sie mit Arthrose-geschädigten Schultern eine Kiste mit einem Gewicht von 40 kg heben wollte. Sie begehrte dafür die Leistung aus ihrer Unfallversicherung, aber ob das schlichte Heben einer Kiste ein Unfall sein kann, musste erst gerichtlich geklärt werden.
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