Wasserschäden beim Nachbarn traten auch in den Weinkeller des Antragsstellers ein. Der Haftpflichtversicherer zahlte zwar, der Betrag war dem Betroffenen aber zu niedrig. Um Rechtsschutz für eine Klage zu bekommen, müsste sich der Schaden auf den Wohnbereich beziehen. Laut Versicherer ist der Weinkeller das nicht.
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