Nach einem Steinschlag musste die Windschutzscheibe eines Pkw ausgetauscht werden. Der Kaskoversicherer verweigerte die Deckung, weil ein Vorschaden bestanden hat. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler. (Bild: Th G bei Pixabay)
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