Eine Fußgängerin wollte mit ihrem Fahrrad vor einem verkehrsbedingt anhaltenden Lkw eine Bundesstraße überqueren, statt eine vorhandene Unterführung zu nehmen. Als der Lkw-Fahrer losfuhr, ohne einen Blick in seinen Frontspiegel zu werfen, gerat sie unter die Räder. Der OGH entschied die Schuldfrage.
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