Unbekannte hatten in einer Wohnhausanlage das Abdeckgitter eines Lichtschachtes aus der Fassung genommen. Als eine Frau, die ihrem zweijährigen Enkelkind nachlief, auf das Gitter trat, rutschte sie in den Schacht und verletzte sich. Haftet die Hauseigentümerin für den Unfall? Der OGH entschied. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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