Weil eine Klausel nicht alle wichtigen Gründe für Ausnahmen von der Nachzahlungspflicht für Laufzeitrabatte bei vorzeitiger Vertragsauflösung enthielt, klagte der Verein für Konsumenteninformation die Grazer Wechselseitige auf Unterlassung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, so der VKI. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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