Ein Sechsjähriger war auf Inlineskates drei Meter außerhalb einer Fußgängerzone ohne stehenzubleiben über eine Straße gefahren und kollidierte mit einem Klein-Lkw, der verbotenerweise und mit überhöhter Geschwindigkeit die Fußgängerzone befahren hatte. Der OGH musste entscheiden, wer die Schuld an dem Unfall trägt.
mehr ...