Als der Kunde eines Maklers das 21. Lebensjahr erreichte, stellte sich sein Krankenversicherungsvertrag auf einen Erwachsenentarif mit deutlich höherer Prämie um. Der Versicherer verweigerte dem Versicherungsmakler dafür aber eine Provision, worauf sich dieser an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle wandte.
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