Eine Fahrschülerin hatte die Praxisstunden auf einem Motorrad mit Antiblockiersystem absolviert. Bei der Prüfung stand ein solches Fahrzeug aber nicht zur Verfügung, bei einer Vollbremsung stürzte sie und verletzte sich. Der OGH klärte die Frage, ob dem Fahrschulbesitzer ein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen sei, weil er die Kandidatin unter diesen Umständen zur Prüfung hat antreten lassen.
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