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70 kmh und kein Kraftfahrzeug?

3.5.2023 – Schon sonderbar, daß es des OGH bedurfte....aber mit diesem Spruch wird wohl klar, daß es ohne Kennzeichen und Pflichtversicherung nicht gehen wird. Höchste Zeit.

Man vergleiche die Invalidenfahrzeuge mit 25 kmh und roten Taferln...aber Einspurige dürfen 70 ohne Versicherung fahren....? Welche Lobby hat das bisher verhindert?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Verwaltungsgerichtshof: Wann ein E-Scooter ein Kraftfahrzeug ist”.

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