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Abartiges Hick-Hack

21.1.2009 – Eine Vollmacht kann ich jedem für diverse Dinge erteilen. Dies fängt bei einer Postvollmacht an und geht hin bis zu einer Vollmacht für Versicherungs-dienstleister! Warum ein Agent keine Vollmacht verwenden darf, ist mir nicht klar. Er kann sie klarerweise für Kfz Anmeldungen verwenden, auch für Schadens-erledigungen, ebenso für Auskünfte über bestehende Versicherungen oder zum Beispiel offene Prämien.

Wo ist hier ein Widerspruch betreffend Erfüllungsgehilfe bzw. Vorteile des Kunden wahren? Auch verstehe ich nicht, warum der Kunde einen Agenten nicht bevollmächtigen darf, seinen Versicherungsvertrag zu kündigen, selbst wenn der Agent keine Courtagevereinbarung mit dem betreffenden Unternehmen hat. Selbst meine Reinigungsfrau könnte ich dafür bevollmächtigen, um mir diesen Weg abzunehmen.

Was ein Agent logischerweise nicht darf ist, Produkte vergleichen bzw. dem Kunden mehrere Anbieter für das selbe Produkt zu liefern. Tun das alle Makler? Bei allem Verständnis, dass in dieser Angelegenheit eine klare Entscheidung getroffen gehört: Diese sollte dann aber auch fundiert sein und nicht auf Zuruf der Makler erfolgen.

Ich respektiere den Berufsstand der Makler sehr, vor allem weil die Haftung schon abschreckend sein kann. Aber dieses Hick Hack um die Vollmachten ist doch abartig. Ich würde gerne eine klare Aussage haben warum eine „Erledigungsvollmacht“ nicht gestattet sein soll.

Horst Bühringer

office@horstbuehringer.at

zum Artikel: „Klarstellung zu Agenten-Vollmachten”.

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