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Absurdität

23.2.2008 – Ein fachlich äußerst interessanter Ansatz. Ein solcher Vorgang muss auch im Beratungsgespräch – also im Protokoll – auf jeden Fall festgeschrieben werden. Und zwar gleichzeitig mit dem Hinweis auf Übernahme der Haftung; ganz oder zumindest teilweise.

Damit wird die Absurdität und Standeswidrigkeit noch einmal mehr deutlich. Kein Anwalt oder Steuerberater würde sich eine derartige Vorgangsweise einfallen lassen; kein Klient würde sich in einer dieser Kanzleien getrauen, ein solches Begehren zu stellen.

KR akad.Vkfm. Kurt Dolezal

kr.dolezal@ccaedv.at

zum Leserbrief: „Steuerpflichtig”.

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