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Agenten besser geschützt

27.11.2008 –

Ich verstehe die Aufregung nicht! Die Makler kennen offenbar Ihre rechtlichen Vorgaben nicht! So steht im Gesetz, dass der Makler eine Risikoanalyse, ein Deckungskonzept zu machen hat, und auch die Solvenz des Versicherers prüfen muss. Dieses Ergebnis (und noch weitere) muss er dem Kunden unaufgefordert, nachweislich und auf dauerhaftem Datenträger übergeben!

Es ist nicht die Aufgabe des Maklers, vorgedruckte Anträge und Produkte zu verkaufen! Hätte der Kunde bei einem Agenten unterschrieben, wäre er auf der sicheren Seite. Ich kann nur allen Maklern, die nicht in der Lage sind, Ihre Tätigkeit den Gesetzen entsprechend auszuführen, raten, dass sie Versicherungsagent werden. Das Maklergesetz, das Makler Berufsbild und die Gewerbeordnung sind für viele Makler nicht zu erfüllen!

Auch die Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht kann in einem Haftungsfall für den Makler zu niedrig sein. Die Anzahl der Schadensfälle lässt befürchten, dass bald ein Vorfall mit höherer Schadensumme eintritt. Alles darüber hinaus muss der Makler bezahlen. Damit kommt es zur Existenzbedrohung!

Beim Agenten trifft es nach ABGB §1313a (Erfüllungsgehilfenhaftung) den Versicherer. Nur ein Vorteil für uns Versicherungsagenten. Die Zeiten werden rauer. Ich kann jedem Makler nur raten, dass er über seine Situation nachdenkt, bevor es zu spät ist.

KR Engelbert Löcker

e.Loecker@loewi.at

zum Artikel: „Kein Haftpflichtschutz bei Garantieprodukten?”.

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