17.4.2008 – Die Frage nach der Gewerbeberechtigung ist berechtigt, meine ich. Besonders bei jenen Landeskammern, welche sich diese Vergleiche auch bezahlen lassen.
Würde man dazu nicht auch einen Gewerbeschein benötigen? Fällt das nicht unter das Gewerbe des Beraters in Versicherungsangelegenheiten?
Hans Lungenschmid
lungenschmid.keg@ktv-ternberg.at
zum Leserbrief: „Zwangsbeiträge”.
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