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Auch Gesamtkostenoffenlegung ist abzulehnen

27.5.2013 – Herr Muschik versucht, das Rad neu zu erfinden. Die Agenten arbeiten derzeit bereits mit klar strukturierten und vorgegebenen Kundeninformationen. Auch sind die Ausbildungsstandards bei den Agenten klar vorgegeben.

Eine Gesamtkostenoffenlegung bzw. eine Provisionsoffenlegung ist in jeder Form abzulehnen, mit Ausnahme jener, die sich unabhängig nennen und nur auf Honorarbasis arbeiten (da wird es nicht so viele geben).

Eine Offenlegung hat mit Konsumentenschutz in keinster Weise was zu tun, sie schadet ausschließlich dem Vermittler.

Klaus Duller,
Landesgremialobmann der VAG Burgenland

agentur@ga-duller.at

zum Artikel: „Auch Provisionsoffenlegung light „nicht zufriedenstellend“”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Johannes Muschik - Alternativmodell für Kostenoffenlegung. mehr ...

Walter Michael Fink - Bloßer Provisionsvergleich wäre Kundenirreführung erster Güte. mehr ...

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weitere Leserbriefe
27.5.2013 – Gerald Winterhalder zum Artikel „Auch Provisionsoffenlegung light „nicht zufriedenstellend“” mehr ...