26.1.2009 – Es gibt verschiedene Vollmachten! Auch Vollmachtenn, die nur zur Erledigung bestimmter Dinge verwendet werden dürfen. Warum die ein Agent nicht verwenden darf, wäre mir schleierhaft!
Wo wäre es einfacher, als Makler den Kundenstock zu übertragen? Durch die jährliche Kündigunngsklausel? Wie viele Makler vereinbaren diese auch bei deren Verträgen? Mit Sicherheit weit weniger als dies vonnöten wäre.
Wie viele Makler leben (!) best advice? Wie viele haben die Möglichkeit dazu? Heißt das nun wenn festgestellt wird, das Produkt der Banania ist in diesem Bereich das Beste, dass dann alle Makler ohne einer Courtage mit diesem Unternehmen dieses Risiko überhaupt nicht versichern darf? Oder ist er dann doch kein Makler? Nicht immer alles runterbeten was irgendwo geschrieben steht und dabei die Realität ignorieren.
Leider sind viele aus allen drei Sparten nicht wirklich dazu da, um ihr Berufsbild auszufüllen. Da gibt es Vermögensberater, die Investments als Sparbuchsicher bezeichnen und dann erschrecken, wenn Klagen eintrudeln, Makler, die Versicherung xy verkaufen, weil dort der Maklerbetreuer so ein toller Typ ist und jährlich bei anderen Sparten die Unternehmen wechseln, weil der Maklerbetreuer dort netter ist. usw. Vieles ist nicht so wie es geschrieben steht. Leider!
Rechtfertigt klarerweise nicht alles. Aber eventuell sollte man darüber nachdenken, was im eigenen Berufsstand nicht passt, anstatt immer zu den anderen zu schauen, wo man da etwas kritisieren könnte.
Horst Bühringer
zum Leserbrief: „Verwirrung stiften”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.