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Befähigungsnachweise nicht „verschleudern“

20.5.2019 – Sehr geehrter Herr Taudes, ich geben Ihnen voll inhaltlich recht, denn wenn man wirklich die Aus- und Weiterbildung unseres Berufsstandes ernst nimmt und nicht nur lukrative Geschäftsmodelle für Interessenvertretungen umsetzen möchte, ist es schon längst an der Zeit, diese Verschleuderungen von Befähigungsnachweise für den Versicherungsmakler einzustellen.

Wenn ich als Fußgänger 20 Jahre am Verkehr teilnehme, bekomme ich ja auch nicht den Lkw-Führerschein geschenkt, oder? Es kann doch nicht sein, dass man den Zugang ohne Versicherungsmaklerprüfung für dieses Gewerbe offen hält, jedoch die bestehenden Versicherungsmakler undifferenziert zu 15 Stunden jährlicher Weiterbildung verpflichtet.

Nur um nicht falsch verstanden zu werden, ich bin für die Weiterbildung, aber die mit Sinn, mit Lehrplan, mit Vorgaben und mit Prüfungen. Der geprüfte Versicherungsmakler hat andere Weiterbildungsbedürfnisse als ein Versicherungsagent, Versicherungsmakler ohne staatliche Prüfung oder ein Akad. Versicherungsmakler.

Helmut Tuma

ht60.ht@gmail.com

zum Leserbrief: „Zugang ordentlich regeln”.

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