27.7.2015 – Banken stehen in der weitaus überwiegenden Zahl rechtlich nicht ausschließlich auf der Seite ihrer Kunden. Es mangelt an scharfen Sanktionen des Gesetzgebers wegen des eklatanten Interessenkonflikts bei Banken gegenüber ihren Kunden. Ganz im Gegensatz zu den einzig unabhängigen Beraterformen wie Versicherungsmakler und Certified Insurance Trustees.
Ein eigenes „Beratergesetz“ in Österreich sollte das längst überholte „Maklergesetz“ ablösen und unter anderem das Bankwesen in der Rechtsstellung zum Klienten integrieren. Die „IDD“ wäre ein guter Anlass dazu, der Inhalt des 2008 öffentlich gemachten „Beratermarkt Neu“ erneut eine Dialogbasis.
Walter Michael Fink
zum Artikel: „Unerfreuliche Post für zahlreiche Ergo-Kunden”.
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