5.8.2014 – Längst ist durch wissenschaftliche Studien belegt, dass schon Telefonieren mit (!) Freisprecheinrichtung die Aufmerksamkeit für das umgebende Geschehen drastisch sinken lässt. Der Fahrer konzentriert sich auf das Gespräch, während das Fahren selbst unterbewusst, „automatisiert“ gesteuert wird.
Das kann gutgehen, solange es hier bei Standard-Situationen bleibt. Plötzich auftretende Hindernisse und andere Ausnahmesituationen jedoch werden – wenn überhaupt – nur sehr verspätet wahrgenommen.
Die meisten Fahrer sind sich der Folgen ihres Tuns nicht bewusst; in den Fahrschulen wird das offenbar nicht gelehrt, und der Gesetzgeber selbst hat durch die Vorschriften zur Freisprecheinrichtung nahegelegt, dass das Telefonieren damit sicher sei, anstatt das Telefonieren am Steuer und jede andere Tätigkeit, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen kann, einfach generell zu verbieten.
Anstatt also wieder Millionen in „Aufklärungsarbeit“ zu versenken, könnten besser die Lehrpläne der Fahrschulen und das Gesetz entsprechend geändert werden!
Christoph Ledel
zum Artikel: „VAV-Griesmayr: Handy am Lenkrad „grob fahrlässig“”.
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