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Bestehende Regeln einhalten

23.4.2015 – Die aufrechte IMD 1 verpflichtet bereits seit 2005 alle Vermittler, „weitgehend im Vorfeld” die eigene Rechtsstellung zum Klienten zu deklarieren. Detto der Hinweis auf die BMWFW-Beschwerdestelle u.v.m.

Offensichtlich werden diese geltenden Regeln nicht ausreichend beachtet und auch nicht von der Standesvertretung mit Nachdruck von den eigenen Mitgliedern nachweislich eingefordert. Die seit Jahren versprochene „Standesordnung“ gibt es auch nicht.

Eine für Versicherer verpflichtende Deklarierung der Rechtsstellung des „Vermittlers“ auf jeder Polizze wäre als „volksbildend“ zu begrüßen.

Für Makler gibt es auch keine Verpflichtung, mit Maklervertag und Vollmacht zu arbeiten. Viele tun das glücklicherweise zur eigenen Absicherung. Die Versicherungs-Treuhänder haben sich das selbst auferlegt und leben das seit mehr als 10 Jahren.

Der Berufsstand der unabhängigen Beratung in Versicherung hat sicherlich andere Probleme als „Beschwerde-Guidelines“.

Walter Michael Fink

walter.fink@RMF.at

zum Artikel: „Viele Pflichten für Vermittler – und ein „SCC-VV“?”.

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