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Bestmöglich eingeschränkter Konsumentenschutz

16.3.2014 – Ich bin der Meinung, dass die Gewinnmaximierung für die Gefahrengemeinschaft – Kunden keinen Vorteil bringt. Der Gesetzgeber sollte sich überlegen, ob bei Banken und Versicherungen die AG und sonstige Gewinnmaximierungsformen noch zeitgemäß sind. Ein Verrein auf Gegenseitigkeit verwendet die Gewinne, das kann der Gesetzgeber regeln, wieder im Interesse der Mitglieder.

Es gibt einige, die die Makler und Vermögensberater am liebsten abschaffen würden. In Wahrheit sind wir die Konsumentenschützer. Als Dank für die objektive Beratung der Kunden werden vom Gesetzgeber und den Produktgebern immer mehr Pflichten und Arbeiten übertragen und dadurch der Kosumentenschutz objektive Beratung bestmöglich eingeschränkt.

Franz Lenk

lenkundlenk@aon.at

zum Artikel: „Was passiert, wenn Versicherungen überstrapaziert werden”.

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