12.1.2009 – Eine sehr wichtige Erkenntnis, die zeigt, dass heute ein sehr großer Anteil der Konsumenten (bei Betrieben war es ohnedies längst bekannt) weiß, was er von „seinem Versicherungsmann“ erwarten kann und darf. Bei der Umsetzung der notwendigen Kontrollen wären zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaften gefordert, die notwendigen Kontrollen vorzunehmen. Sie waren ja auch bei der Kontrolle der Vermögenschadenhaftpflicht (also der Makler) sehr aktiv.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Bei falscher Deklarierung droht Geldstrafe”.
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