21.10.2010 – Mein persönliches Recht, nicht wissen zu wollen, ob ich in den nächsten 20 Jahren an Krebs erkranken werde, ist aus meiner Sicht klar über die wirtschaftlichen Interessen eines Versicherungsunternehmens oder eines Rückversicherers zu stellen. Wenn die Versicherung diese Daten erhebt, will vielleicht in Zukunft jeder Arbeitgeber, Vermieter, Banker oder Sozialversicherer oder wollen wir als Versicherungsmakler auf diese Daten zugreifen können, um die unternehmerischen Risiken besser einschätzen zu können. Gefährlicher Unfug eines Juristen und hoffentlich nie Realität.
Michael Rust
zum Artikel: „Zugriff auf Gen-Analysen für Versicherungen?”.
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