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Dauerrabatt soll nicht zu Lösegeld verkommen

10.10.2021 – Den einzigen Vorteil aus einer Dauerrabatt-Vereinbarung hat der Versicherungsnehmer. Ein Dauerrabatt soll jedoch zu keinem Lösegeld verkommen, wird es vom VN so wahrgenommen, war die Vereinbarung nicht verständlich genug, eben intransparent.

Kundenbindung kann nur über den Service der Beratung führen. Kundenbindung über Knebelungsverträge erachte ich als Zeichen der Hilflosigkeit in Ermangelung kreativer Vertragsgestaltung.

Oswald Szabo

office@vmszabo.at

zum Artikel: „Wie Makler und Versicherer zum Dauerrabatt stehen”.

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