28.11.2008 – Es ist prinzipiell richtig, in Frage zu stellen, ob hier überhaupt der Makler und nicht der Vertreiber selbst in die Haftung zu nehmen sein. Wir haben all die Anbote aufgehoben und werden sie, wenn sich der Rauch verzogen hat, einmal genauer unter die Lupe nehmen.
Einen Punkt darf man aber nicht außer acht lassen: Unser Misstrauen gegen das Kammerprodukt hat sich als treffend erwiesen. Unser Versicherer hat sofort, ohne wenn und aber, auch für diesen Fall (der nicht eintritt) die Deckung bestätigt.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Nicht jeden Haftungshut aufsetzen”.
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