19.1.2009 – Warum können oder wollen einige Agenten nicht verstehen, dass der Makler schon vom Gesetz her der Sphäre des Kunden zugeordnet wird, während der Agent immer noch Erfüllungsgehilfe (wenn auch selbständig) der Versicherung ist und bleibt. Dieser Unterschied, welcher auch die Einschränkungen betreffend Vollmacht begründet, müsste doch schön langsam in jeden Kopf reingehen.
Hans Lungenschmid
lungenschmid.keg@ktv-ternberg.at
zum Leserbrief: „Keine Klassenunterschiede”.
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