Die Rechtslage ist ein Armutszeugnis

21.1.2026 – Daß dieser HP-Fall zum OGH ging verwundert ein wenig, aber die Klarstellung ist dennoch durchaus positiv. Ob der „schuldhafte“ Hund groß oder klein ist, sollte eigentlich egal sein … Ein Pudel, der auf die Straße läuft und einen Radfahrer stürzen läßt, kann auch schwerwiegende bis tödliche Folgen verursachen.

Im gegenständlichen Fall hatte die verurteilte Hundehalterin hoffentlich eine entsprechende Versicherung?! Denn eines sollte dem Gesetzgeber langsam „einleuchten“ – für den Geschädigten ist es natürlich höchst relevant, ob der zugesprochene Schadenersatz auch einbringlich ist.

Eine Rechtslage, bei der bundesländerweise zwischen Kampfhunden unterschieden wird und keine einheitliche Verpflichtung zu einer Versicherung existiert, ist schlichtweg ein Armutszeugnis.

Im Übrigen sollte – jedenfalls in Wien – auch ein DNA-Test für Hundstrümmerl (mitunter große Haufen) ermöglicht werden. Die Gehsteige sind leider nach wie vor „gut bestückt“ … und neben dem Ärger und Gestank kann man auch ausrutschen. In Paris funktioniert diese „Tätersuche“.

Rudolf Mittendorfer

Office@rudolfmittendorfer.at

zum Artikel: „Nach Hundeattacke: OGH zur Haftung des Tierhalters”.

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