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Ein klares Jein

22.10.2008 – Mir sind solche Aussagen , die ein klares Jein beinhalten, ein Gräuel! Ein Vertrag soll schon beim Abschluss so klar und unmissverständlich formuliert sein, dass man im Ernstfall nicht auf Good- oder Böswill zum Vertragsabschluß gar nicht bekannter Personen angewiesen ist.

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Wir haben bei Alkoholisierung am Steuer klare Regeln, warum soll das bei Doping nicht möglich sein? Man darf ja nicht vergessen: Von so einem Vertrag kann die Existenz eines Sportlers abhängen, ein Jein ist wohl keine brauchbare Basis.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Versicherung für 80.000 Sportler”.

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