4.2.2015 – Ministerium sagt „Nein“ zur „Doppelvertretung“ – ein Meilenstein in der Klarstellung des chaotischen österreichischen Versicherungsvermittlermarktes. Mit dieser Abgrenzung ist die erste Hürde geschafft. Das Ziel: „Hier Klientenvertreter – dort Versicherungsvertreter“ ist sichtbar. Deutschland hat diese Problematik schon vorbildlich gelöst.
Manfred Taudes
zum Artikel: „Was dürfen Agenten? Lange erwarteter Bescheid liegt vor”.
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