21.1.2009 – Zum Thema Vollmacht ist mir nicht klar, warum es hier überhaupt eine Debatte gibt. Ich kann doch nur von jemandem eine Vollmacht haben, wenn ich diesen auch kraft Gesetz vertreten kann oder darf wie zum Beispiel ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder eben Versicherungsmakler. Ein Autohändler käme sicherlich nie auf die Idee, sich eine Vollmacht eines Kunden unterzeichnen zu lassen. Schließlich vertritt dieser ja sein Unternehmen und nicht die Interessen des Kunden.
Von einem Skandal kann daher sicherlich nicht die Rede sein. Ein Skandal ist es schon eher, wenn man über so etwas Eindeutiges überhaupt reden bzw. diskutieren muss!
Michael Thaler
zum Artikel: „Agenten orten Skandal in der Wirtschaftskammer”.
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