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Fremdwort Rechtssicherheit

13.2.2014 – Ein grundsätzlich beruhigender Spruch des OGH. Die „Mode“ der letzten Jahre, dass grundsätzlich nichts mehr gilt, was einmal ausgemacht und unterschrieben ist, hat zu x-tausenden Prozessen in der Finanz- und Versicherungsbranche geführt. Rechtssicherheit ist ein Fremdwort geworden.

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Dass „man“ eine Rechtschutzversicherung nicht abschließen muss, wenn sie einem nicht gefällt, liegt auf der Hand, und die meisten Selbstbehalte oder Anwaltsbeschränkungen sind mit höherer Prämie auch loszuwerden.

Wann kommt die Klage, dergemäß es menschenrechtswidrig ist, nicht alles zu bekommen, was man begehrt?

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Artikel: „Rechtsschutz: Selbstbehalt und freie Anwaltswahl beschäftigen OGH”.

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