Für den Kunden nutzlos

10.7.2012 – Wie in jedem anderen Beruf auch, wird man mit Protokollen und Regeln und Gesetzen und Richtlinien die Unredlichen nicht aus dem Markt holen – die wird es immer geben. Die Frage stellt sich, ob sich die Vielzahl der anderen Vermittler wegen dieser Unredlichen an den Unredlichen orientieren muss oder ob den Redlichen nicht lieber die Freiheit gegeben werden soll.

Denn viel wichtiger als 0,3% mehr Provision ist dem Makler schon aus purem Eigennutz (!!!), dass ein umfassender Versicherungsschutz zum guten Preis in Zukunft mit möglichst wenig Arbeit verbunden ist, und das ist natürlich auch gut für seinen Kunden. Immer wieder wird vergessen, dass der Makler auf Seite des Kunden steht und das Interesse des einen weitestgehend deckungsgleich mit dem Interesse des anderen ist.

Und was genau sagt die Offenlegung des Entgelts aus? Nichts. Weder kann man daraus den Gewinn des Vermittlers herauslesen noch seine Motivation, und schon gar nicht kann die Qualität der Beratung und die Nützlichkeit des Vertrags für den Kunden daraus abgeleitet werden.

Dem Versicherungsnehmer fehlt zudem jegliche Erfahrung, um beurteilen zu können, ob das Entgelt angemessen ist. Einzig für Rechtsanwälte ist diese Offenlegung ein Grund zur Freude, ebenso für die Verbraucherschutzorganisationen als Unterstützung für die Selbstlegitimation, für den Verbraucher selbst und dessen Schutz ist sie schlichtweg nutzlos und irreführend, weil es immer auf den Inhalt, nicht auf die äußere Form einer Tätigkeit ankommt.

Menschenrechtlich – und somit verfassungsrechtlich – ist so etwas auch sehr bedenklich. Einerseits müsste die Entgeltoffenlegung, um Diskriminierung zu vermeiden, auf alle Berufe ausgeweitet werden. Ich stelle mir vor, wie die lieben Mitbürger aus dem Staunen nicht mehr herauskommen, wenn sie erfahren, wie sich das Einkommen ihrer Hausverwaltung, ihres Kfz-Mechanikers, ihrer seriösen Hausbank, ihres Rechtsanwalts, ihres Elektrogerätefachhändlers etc. zusammensetzt. Beim Arzt, beim Apotheker geht es um die Gesundheit eines Menschen, bekanntlich ein viel höheres Gut als Geld, und dort fordern die „Verbraucherschützer“ keine Offenlegung?

Andererseits hat auch ein Unternehmer wie alle anderen Menschen ein Anrecht auf Schutz seiner Privatsphäre, und sein Einkommen gehört dazu. Schließlich sollte (im Interesse des Verbrauchers!) vermieden werden, dass ein Vermittler durch die Offenlegung erpressbar wird. Ein Makler mit gutem Einkommen hat weit weniger Eigeninteresse nötig als ein „verbraucheroptimierter“!

Christoph Ledel

cml@gmx.at

zum Artikel: „„Offenlegung reicht nicht aus“”.

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