10.2.2009 – Meine Meinung: Schaden ersetzen und beim verhinderten Entführer inklusive aller Kosten – auch für die psychologische Betreuung für die Frau – regressieren. Da braucht man nicht viele Gesetze: Wenn sich jemand gegen die Regeln des normalen Lebens verhält, dann haftet er uneingeschränkt.
Alois Ganglbauer
zum Artikel: „Absichtlicher Crash – die Versicherung zahlt”.
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