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Gehäufte Deckungsablehnungen

29.4.2013 – Das Interessante an dem Fall der – logischen – OGH-Entscheidung ist die Tatsache, dass immer öfter Versicherer letztlich auf Kosten der Versichertengemeinschaft versuchen, sich aus der bei Vertragsabschluss vollmundig angepriesenen Deckung zu „stehlen“. Mit der Macht des wirtschaftlich Stärkeren geht man gegen den Kunden, der auf die abgegebenen Leistungsversprechen vertraut hat, vor.

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Es wäre einmal interessant, eine Statistik zu erstellen, die angibt, welcher Versicherer wie oft – sagen wir, bei 1.000 Schadenfällen – von einem Gericht von seiner Leistungspflicht „überzeugt“ werden muss ...

Wenn es nämlich so etwas gäbe, wäre auch der Anstoß für so manchen „smarten“ Schadenregulierer gegeben, vor einer ausgesprochenen Ablehung etwas genauer nachzudenken.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „OGH: Wann eine Kfz-Kasko den berechtigten Lenker schützt”.

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