13.3.2009 – Es ist keinesfalls nur die Prämie sondern viel mehr das „Gesamtkunstwerk“ das zählt. Wer sich genauer mit diesen zweifelsohne noch unterrepräsentierten Geschäft befasst, stößt auf gravierende Unterschiede. Um nur ein Beispiel zu nennen: Während ein Anbieter bei Schadenfreiheit Rückzahlungen leistet, gibt der Andere nichts zurück, verlangt aber noch Zusatzrisken.
Wichtig ist auch wie im Schadenfall vorgegangen wird: Gibt es den Verzicht auf das Verweisungsrecht, oder muss der schwer erkrankte Kunde theoretisch seine Berufslaufbahn als Portier fortsetzen?
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Berufsunfähigkeit: Was bei Anbietern wichtig ist”.
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