19.4.2013 – Wenn ich mir die aktuelle AFPA-Marktanalyse 2012 ansehe und in der Grafik Beschwerde- und Klagefälle gegen selbstständige Versicherungsmakler, -agenten und Vermögensberater sehe, dass es gerade einmal in 1,22 Prozent der Geschäftsfälle zu Beschwerden und gar nur in 0,08 Prozent es zu einer Klage kommt, dann frage ich mich schon, ob wir keine anderen Sorgen haben.
Noch dazu wo, wie Gunther Riedlsperger richtig argumentiert, ohnehin schon zwei Beschwerdemöglichkeiten im Wirtschaftsministerium und durch die Schlichtungsstelle des Fachverbandes existieren. Vom VKI und dem Konsumentenschutz-Ministerium (BMASK) rede ich da noch gar nicht.
Ich bin ein großer Befürworter des europäischen Gedankens, manchmal kann ich mich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass auch dort großer Reformbedarf herrscht. Aber wir können natürlich alles fünf- und sechsfach reglementieren, bis dann alle Unternehmer vom Gestalter zum Verwalter werden ...
Manfred Taudes
zum Artikel: „Aufsicht plant neue Regeln für Vermittler”.
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