27.7.2012 – Zur Replik van Hulles zu Kritikpunkt 5: „Ungleichbehandlung gegenüber anderen“ (eine Offenlegungspflicht komme einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen gleich – wo es diese Pflicht auch nicht gebe): Seine Aussage, es gäbe die generelle Tendenz, aufgrund des „großem Umfangs“ von Fehlberatungen eine Offenlegung zu verlangen, kommt mir vor, wie wenn die Einkaufspreisauszeichnung im Supermarkt Produkt- und Servicequalität zu heben im Stande wäre.
Friedrich-Karl Ludwig, MAS
zum Artikel: „„Ein Vermittler mit großartigem Service hat nichts zu verstecken“”.
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