16.2.2015 – Wie bei so vielen Angelegenheiten werden nur noch Spezialisten helfen können. Einmal wird es ein Arzt sein, dann ein Rechtsanwalt, ein Versicherungsmakler oder auch ein Kfz-Mechaniker. Diese Helferlein wie zum Beispiel Beipackzettel wird es vermutlich für Versicherungsverträge geben. Ob solch einfache Texte die Abgrenzung der Kfz-Haftpflicht zur allgemeinen Haftpflicht erklären können, bezweifle ich jedenfalls. Weitere Beispiele dazu gibt es ohne Ende.
Oswald Szabo
zum Artikel: „Ein „Tesla“ für die Versicherungsbranche”.
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